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   OLG Hamburg, 27.09.2017 - 3 W 58/17   

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https://dejure.org/2017,47947
OLG Hamburg, 27.09.2017 - 3 W 58/17 (https://dejure.org/2017,47947)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.09.2017 - 3 W 58/17 (https://dejure.org/2017,47947)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. September 2017 - 3 W 58/17 (https://dejure.org/2017,47947)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Abnehmkonzept - genetische Stoffwechselanalyse

    § 3 Abs 1 UWG, § 5 Abs 1 UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Gesundheitswerbung für ein Abnehmkonzept basierend auf einer genetischen Stoffwechselanalyse und Beweislastverteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Abnehmkonzepts mit der Aussage "Abnehmen mit Unterstützung einer genetischen Stoffwechselanalyse"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 156
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Hamburg, 26.06.2017 - 406 HKO 118/17

    Unlauterer Wettbewerb: Unterlassungsverfügung wegen irreführender Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2017 - 3 W 58/17
    Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 11. Juli 2017 wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg, KfH 6, vom 26. Juni 2017 (Az. 406 HKO 118/17) abgeändert:.

    Das Landgericht Hamburg hat den Verfügungsantrag mit Beschluss vom 26. Juni 2017, Aktenzeichen 406 HKO 118/17, zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt, dass sich nicht mit der erforderlichen überwiegenden Wahrscheinlichkeit feststellen lasse, dass der Verbraucher aufgrund der streitigen Werbung irrtumsbedingt eine geschäftliche Entscheidung i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 9 UWG treffe.

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2017 - 3 W 58/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind im Hinblick auf gesundheitsbezogene Werbung besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussage zu stellen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können (BGH, GRUR 2013, 649, Rn. 15 m. w. N. - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2017 - 3 W 58/17
    Dies rechtfertigt sich zudem daraus, dass die eigene Gesundheit in der Wertschätzung des Verbrauchers einen hohen Stellenwert hat und sich deshalb an die Gesundheit anknüpfende Werbemaßnahmen erfahrungsgemäß als besonders wirksam erweisen (BGH, GRUR 2002, 182, 185 - Das Beste jeden Morgen).
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2017 - 3 W 58/17
    Wer dann eine gesundheitsbezogene Wirkung behauptet, ohne zu erwähnen, dass die behauptete Wirkung in der Wissenschaft nicht ganz überwiegend anerkannt ist, übernimmt nach der Rechtsprechung damit die Verantwortung für die Richtigkeit der Aussage, die er dann im Streitfall auch beweisen muss (BGH, GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind II, BGH GRUR 1958, 485 - Odol; Weidert in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 4. Auflage, 2016, § 5 C Rn. 145).
  • BGH, 28.02.1958 - I ZR 185/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2017 - 3 W 58/17
    Wer dann eine gesundheitsbezogene Wirkung behauptet, ohne zu erwähnen, dass die behauptete Wirkung in der Wissenschaft nicht ganz überwiegend anerkannt ist, übernimmt nach der Rechtsprechung damit die Verantwortung für die Richtigkeit der Aussage, die er dann im Streitfall auch beweisen muss (BGH, GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind II, BGH GRUR 1958, 485 - Odol; Weidert in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 4. Auflage, 2016, § 5 C Rn. 145).
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